Mittwoch, 9. Juli 2014

Thailand-Urlaub trotz Kriegsrecht?


 Liebe Anhaenger meiner stets neuen Episoden, welche ich hier im Blog behandele, heute geht es um die Frage: Kann oder soll man jetzt bzw. Weihnachten Urlaub machen in Thailand, wo das Kriegsrecht herrscht und von Ausgangssperren und sonstigen Repressalien gegenueber Touristen in den Medien zu hoeren oder zu lesen ist?




Hier ein Auszug aus den Medien in Deutschland:
In Thailand hat im Mai das Militär die Macht übernommen, seitdem gilt dort das Kriegsrecht. 
In den Nachrichten sah man Demonstrationen und hörte von einer Ausgangssperre. 
Das klang wenig einladend - und schreckte Touristen ab: Im Mai bereisten das Land elf Prozent weniger Besucher als ein Jahr zuvor, berichteten Medien unter Berufung auf das Tourismusministerium.
 
Wann die Krise vorbei sein könnte, ist kaum absehbar. Wahlen gibt es wohl erst im Herbst 2015. 
Viele Urlauber fragen sich daher, ob Thailand als Ziel für den Winter noch infrage kommt?

Meiner Meinung nach: Ja 


Thailand ist generell nicht bekannt als Land mit aggressiven Auseinandersetzungen. 
Das hat man auch jetzt gesehen: Es gab ja sogar Bilder von Touristen, die mit Soldaten zusammen posiert und Fotos gemacht haben. 


Da herrscht also kein Bürgerkrieg.


Natuerlich fragt man sich, was bekommt man als Urlauber vom Militär mit - gibt es Straßensperren, wird man kontrolliert?

Die meisten bekommen davon gar nichts mit. 

In bestimmten Stadtteilen in Bangkok vielleicht, auf Phuket und den anderen Urlaubszielen aber nicht. Und in den Hotelanlagen sowieso nicht. 

 Wie hier auf dem Foto waren waerend der Ausgangssperre die Strassen in Khon Kaen menschenleer.

Uebrigens die Ausgangssperre im Mai wurde in Khon Kaen strikt durchgesetzt. Polizei und Militaer kontrollierten ab 22.00 Uhr spaeter dann ab 24.00 Uhr ob die Bier Bars geschlossen hatten.


Im Gegensatz dazu lese ich in einem Reiseprospekt folgendes:
 Das galt auch für die Ausgangssperre im Mai - die ist doch nie richtig in die Praxis umgesetzt worden. 
Als wir unsere Reiseleiter vor Ort angerufen und gefragt haben, ob sie Probleme haben, haben die nur gesagt: Von was redet ihr?
 

  
Fuer den Winterurlaub sind bei den meisten Reiseunternehmen die Preise gesenkt worden.
Wer also demnächst eine Fernreise bucht, kommt günstiger davon. Stark sinken die Preise für Thailand um bis zu 8%.

 Achtung: THAILAND: 
Wegen der Verhängung des Kriegsrechts gibt es in einigen ausländischen Ländern für Thailand-Urlauber keine Reiseversicherung. Lesen sie dazu den ganzen Text:
http://der-farang.com/.../reiseversicherung-fuer...

Das Auswaertige Amt empfiehlt fuer Thailand folgendes:

Das öffentliche Leben in der Hauptstadt Bangkok verläuft bislang weitgehend normal. Trotz Versammlungsverbot kommt es vereinzelt zu Demonstrationen. Diese wurden durch das Militär aufgelöst. Eine gewalttätige Eskalation kann nicht ausgeschlossen werden.
Es wird nachdrücklich empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen im gesamten Bangkoker Stadtgebiet sowie auch in ganz Thailand zu meiden.  
Die Lage kann sich rasch ändern. 
 Das Auswärtige Amt rät daher nachdrücklich zu hoher Wachsamkeit.


Am internationalen Flughafen Bangkok, Suvarnabhumi Airport, herrscht normaler Betrieb. Nationale und internationale Anschlussflüge sind bisher ohne Einschränkungen möglich.

Reisenden wird empfohlen, sich über diese Reisehinweise und über die Medienberichterstattung über aktuelle Entwicklungen informiert zu halten und den Anweisungen von Sicherheitsorganen sowie dem Rat von Reiseveranstaltern Folge zu leisten. 
Dies gilt auch deshalb, weil strenge Zensurmaßnahmen verhängt worden sind.
Hier der Link zum Auswaertigen Amt: Auswaertiges Amt fuer Thailand

Und zum Schluss hier noch ein Hinweis der Tourist Police Khon Kaen:

  Dazu die Deutsche Botschaft:


Ausweispflicht
Reisende sind verpflichtet, stets ihre Ausweise mit sich zu führen. Es werden häufig Ausweiskontrollen, insbesondere in den Vergnügungsvierteln der Hauptstadt, aber auch in Pattaya, Phuket und Chiang Mai, durchgeführt. Eine Fotokopie des Passes ist ausreichend, sofern auch die Seite mit dem thailändischen Visum bzw. Einreisestempel kopiert und mitgeführt wird.

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