Thailand: Reise- und Sicherheitshinweise

Thailand: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 30.03.2011(Unverändert gültig seit: 30.03.2011)
(Quelle: Pressemitteilung Auswärtiges Amt)

Aktuelle Hinweise

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Allgemeine Reiseinformationen

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Aktuelle Hinweise
Vor der Nordostküste Japans hat sich am 11. März ein schweres Seebeben ereignet, in dessen Folge ein Tsunami weite Küstenteile überflutet, zahlreiche Opfer gefordert und schwere Schäden verursacht hat.
Das Erdbeben hat zu einer kritischen Lage bei dem Kernkraftwerk Fukushima und in anderen Kernkraftwerken geführt.
Hinsichtlich der aktuellen Lage in der Region wird allen Deutschen empfohlen, die Entwicklung der Ereignisse in Japan über die Medien zu verfolgen sowie die Hinweise auf der laufend aktualisierten Webseite des Auswärtigen Amts:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Aktuelle_Artikel/Japan/110311-JPN-Tsunami-node.html
zu verfolgen.
Dort finden Sie weitere wichtige Links, unter anderem zu den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts zu Japan und zu allen weiteren Ländern sowie zu Fachfragen:

Aufgrund anhaltender Stürme und schwerer Regenfälle in der südlichen Küstenregion Thailands wurde u.a. der Flughafen Koh Samui am 29.03.2011 bis auf weiteres geschlossen, der Fährbetrieb zwischen dem Festland und den Inseln Koh Samui, Koh Pha Ngan und Koh Tao eingestellt.

Wann Flug- und Fährbetrieb wieder aufgenommen werden, ist noch nicht abzusehen.

Bitte verfolgen Sie aufmerksam die Medienberichterstattung. Bei Fragen zu Umbuchungen, Reiseverlauf etc. wenden Sie sich bitte an Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft.

Aktuelle Informationen finden Sie auf der Webseite der Botschaft Bangkok: http://www.bangkok.diplo.deNach dem Ende der Demonstrationen der Rothemden Ende Mai hat sich die Situation in Bangkok und in den Provinzen im Norden/Nordosten normalisiert. Ende Dezember 2010 wurde das Notstandsrecht für Bangkok und die umliegenden Provinzen aufgehoben.

Gleichzeitig wurde der Internal Security Act für Teile der Hauptstadt in Kraft gesetzt, der den Polizeikräften erweiterte Zuständigkeiten verleiht. Insbesondere räumt er der Polizei größere Befugnisse bei Inhaftierungen ohne Gerichtsbeschluss ein.Seit Ende Januar 2011 demonstrieren rund 200 Gelbhemden in der Nähe des Sitzes des Premierministers (Government House) und verlangen ein härteres Vorgehen der Regierung gegenüber Kambodscha in der zwischen beiden Staaten strittigen Grenzfrage.Es wird empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden. Von Reisen in die Grenzregion zu Kambodscha, insbesondere nach Preah Vihear und Umgebung und zu den anderen in diesem Bereich befindlichen Tempelanlagen, wird dringend abgeraten. Bei den bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen thailändischen und kambodschanischen Truppen in der Grenzregion Anfang Februar hat es auch unter der Zivilbevölkerung Tote und Verletzte gegeben. Von Reisen in und durch die unter Notstandsrecht stehenden Provinzen im Süden Thailands (Narathiwat, Yala und Pattani sowie die in der Nachbarschaft liegende Provinz Songhkla an der Grenze zu Malaysia) wird aufgrund der anhaltenden terroristischen Anschläge dringend abgeraten. Hier besteht Lebensgefahr.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus
Wie in vielen andere Ländern auch, kann in Thailand eine allgemeine Gefahr von terroristischen Anschlägen niemals ausgeschlossen werden. Diese Gefahr besteht noch am ehesten in der Hauptstadt, vor allem gegen zentrale Einrichtungen des Staates. Aber auch, wie die Bombenanschläge vom 25. und 30. Juli 2010 in der Innenstadt Bangkoks gezeigt haben, an Orten, die für den Tourismus von Bedeutung sind. Gefahren bestehen auch in den großen Touristenzentren außerhalb Bangkoks wie Pattaya, Phuket, Koh Samui sowie im Norden Thailands (Chiang Mai, Chiang Rai). Konkrete Hinweise oder Verdachtsmomente liegen dem Auswärtigen Amt aber nicht vor. Ausländer sind bisher von allen Auseinandersetzungen nicht direkt betroffen worden.
In den mehrheitlich muslimischen südlichen Grenzprovinzen zu Malaysia ist die Lage grundsätzlich anders zu bewerten. Seit Anfang 2004 verüben dort radikale muslimische Gruppen fast täglich Anschläge gegen staatliche Einrichtungen und Privatpersonen, worauf die thailändischen Sicherheitskräfte mit Härte reagieren. Im Sommer 2005 erklärte die thailändische Regierung den "besonderen Notstand" für die drei Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani. Bei Bombenanschlägen im öffentlichen Raum gibt es dort dennoch immer wieder Tote und Verletzte.

Reisen über Land
Wegen sporadischer Auseinandersetzungen im Grenzgebiet zu Myanmar sollten Reisen an die Grenze oder in die unmittelbare Grenznähe gut vorbereitet, am besten unter sachkundiger Führung und als Gruppenreise unternommen werden. Im Grenzgebiet zu Kambodscha kann es zu Überfällen durch bewaffnete Banden kommen, die mitunter Menschenleben fordern. Gleiches wird von Trekking-Touren in entlegene nördliche Landesteile gemeldet.
Bei der Benutzung von Fähr- und Ausflugsbooten, vor allem bei Fahrten auf offener See, ist angesichts oftmals mangelhafter Sicherheits- und Rettungseinrichtungen Vorsicht angezeigt.

Piraterie
Vor der kambodschanischen Küste wurde im Dezember 2008 im Golf von Thailand ein privates Segelboot von Piraten überfallen. Der Skipper wurde dabei getötet.

Allgemeine Reiseinformationen
Klima
Das Klima in Thailand ist tropisch, es herrschen meist Temperaturen von 30 bis 35 Grad mit einer sehr hohen Luftfeuchtigkeit. Regenzeit ist von Mai bis Oktober, in der regional zum Teil sintflutartige Niederschläge fallen. Sie können zu großflächigen Überschwemmungen führen und Schlammlawinen auslösen, denen jedes Jahr Menschen zum Opfer fallen. Es wird für Reisende während der Regenzeit daher empfohlen, die Reiseveranstalter und ggfs. Hotels nach der aktuellen Situation zu befragen und die Wetterberichte aufmerksam zu verfolgen.

Bevölkerung
Die Bevölkerung umfasst etwa 60 Millionen Menschen, von denen rund 10 Millionen Menschen in Bangkok leben. Thailand ist eine konstitutionelle Monarchie, in der der König sowohl als Staatsoberhaupt als auch als oberster Hüter der Religion eine zentrale Rolle einnimmt. Thailand ist sehr stark buddhistisch geprägt. Um die religiösen Gefühle der Thais nicht zu verletzen, sollte daher beim Betreten von Tempeln und sonstigen religiösen Stätten auf angemessene Kleidung geachtet werden.

Infrastruktur
Touristische Reisen nach Thailand sind wieder in vollem Umfange möglich. Sämtliche durch den Tsunami entstandene Schäden an Hotelanlagen in der Provinz Pang Nga (Khao Lak) und auf der Insel Phi Phi sind inzwischen behoben.

Kriminalität
In Thailand nimmt die Gewaltkriminalität (Raubüberfälle, teilweise mit Todesfolge) zu. Das betrifft insbesondere die Tourismushochburgen Phuket, Koh Samui und Pattaya. Auf der nördlich von Koh Samui gelegenen Insel Koh Pha Ngan ist ein Anstieg der Gewaltkriminalität zu verzeichnen. Außerdem werden zunehmend häufiger auf den monatlich stattfindenden „Mondscheinpartys“ (Full Moon Party) Frauen und Mädchen von unter Drogen oder Alkohol stehenden Teilnehmern vergewaltigt – teilweise mit Todesfolge.
Auch wenn die Polizei in vielen Fällen nicht immer im notwendigen Umfang ermittelt, sollte sie oder die örtliche Touristenpolizei in jedem Fall sofort verständigt werden. Vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art (auch Marihuana, Ecstasy und anderer Amphetamine) wird dringend abgeraten. Schon der Besitz geringer Rauschgiftmengen führt zu hohen Freiheitsstrafen (jüngstes Urteil gegen einen Deutschen: lebenslänglich für 37 Gramm).

Vor allem die Khaosarn Road in Bangkok ist in den Ruf geraten, ein Drogenumschlagsort für Touristen zu sein. Auch auf Ko Pha-Ngan und Ko Samui werden verstärkt Drogen angeboten. Vorsicht ist geboten bei Mitnahme bzw. Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts, da dies verhängnisvolle Folgen haben kann. Siehe auch „Besondere strafrechtliche Bestimmungen“.

Seit Längerem werden Touristen in Bangkok, insbesondere an den touristischen Brennpunkten, von Schleppern, insbesondere Tuk-Tuk Fahrern angesprochen und von diesen dann in diverse Geschäfte geführt, in denen sie zu Einkäufen angehalten werden. Dies passiert u.U. auch, wenn man explizit ein anderes Fahrtziel nennt. Insbesondere in den so aufgesuchten Juweliergeschäften wird dringend von jeglichen Käufen abgeraten. In der Regel werden hier Fälschungen oder minderwertige Produkte verkauft, eine spätere Rückgabe scheitert daran, dass diese Geschäfte alle nur wenige Wochen existieren. Touristen sollten generell nur in Taxis oder Tuk Tuk steigen, die sie selbst angesprochen haben, nicht in solche von, denen sie angesprochen wurden.

In den vorgenannten Tourismushochburgen häufen sich auch die Fälle, in denen ausländische Touristen von nicht versicherten Jet-Ski-, Motorrad- und Autoverleihfirmen wegen zum Teil angeblich durch sie verursachte Schäden finanziell in einer Weise in Anspruch genommen werden, die in keinem Verhältnis zum tatsächlich entstandenen Schaden steht. Oft werden die örtlichen Polizeidienststellen eingeschaltet, die den Touristen androhen, eine Ausreisesperre zu verhängen, falls die völlig überhöhten „Schadensersatzsummen“ nicht sofort bezahlt werden. Das Auswärtige Amt rät dringend davon ab, die Angebote nicht ausreichend versicherter Anbieter in Anspruch zu nehmen. Sicherheitshalber sollte vor Anmietung der Anbieter hierzu befragt werden.

Dringend abgeraten wird ferner vor dem Erwerb von Wohnrechten in Ferienclubs (Time Sharing Modelle). In vielen Fällen werden die Leistungen nicht in der vertraglich zugesicherten Weise erbracht. Zudem ist es entgegen der vertraglichen Vereinbarung häufig nicht mehr möglich, die Wohnrechte zu veräußern oder zu tauschen. Eine Durchsetzung eigener Rechte scheitert in der Regel daran, dass die Firmen nach kurzer Zeit vom Markt verschwinden.

In letzter Zeit sind deutsche Urlauber in Phuket (Patong) wiederholt Opfer von Banden geworden, die - offenbar im Zusammenwirken mit korrupten Polizeibeamten - Touristen Bagatelldelikte (Diebstahl von Uhrenimitaten etc.) unterstellen, um danach Geld zu erpressen. Gleiches gilt für die Behauptung, gemietete Gegenstände (Jet Ski, Motorroller) seien angeblich beschädigt zurückgegeben worden und die Forderung nach recht hohem Schadenersatz. Werden diese Forderungen abgelehnt, wird Anzeige bei der Polizei angedroht. Besonders auffällig geworden ist die Polizeistation am Patong Beach! Auch wird von Vermietern oder der Polizei in solchen Fällen versucht, den Pass einzubehalten, um Druck auszuüben. Dies ist nicht legal. Es wird dringend geraten, in diesen Fällen unverzüglich telefonischen Kontakt mit der Botschaft (02 2879000 während der Dienstzeiten und 081 8456224 Bereitschaftsdienst) oder dem Honorarkonsul in Phuket, Herrn Dirk Naumann (076 610407), aufzunehmen . Durch Intervention der Botschaft kann u.U. verhindert werden, dass die Betroffenen wegen nicht begangener Bagatelldelikte evtl. in lange Untersuchungshaft genommen werden, überhöhte Kautionszahlungen verlangt werden und/oder korrupte Anwälte durch die Polizei "vermittelt" werden. Bestehen Sie auf Kontaktaufnahme mit Botschaft oder Honorarkonsul! Melden Sie der Botschaft auf jeden Fall nachträglich, wenn dies verweigert wurde! Vorsicht ist geboten in Phuket bei öffentlichem Transport: es gibt immer noch keine Taxameter, Betreiber im Westen (Taxis) und Osten (Tuk-Tuks) der Insel sind verfeindet. Gerade bei den beliebten Tuk Tuk Fahrten ist ganz besondere Vorsicht geboten, da sie in der Regel völlig überteuert sind!

Im Straßenverkehr und insbesondere bei Verkehrsunfällen kann es zu impulsiven und unberechenbaren Reaktionen der Beteiligten kommen. Dabei wird auch vor Waffengewalt nicht zurück geschreckt. Aufgrund zweier Fälle mit Todesfolge deutscher Staatsangehöriger in jüngster Vergangenheit wird in solchen Situationen dringend geraten, ruhig zu bleiben und jede Eskalation zu vermeiden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / BedingungenReisepassJa, Gültigkeit mindestens sechs Monate bei EinreiseVorläufiger ReisepassJa, Gültigkeit mindestens sechs Monate bei EinreisePersonalausweisNeinVorläufiger PersonalausweisNeinWeitere AnmerkungenBestätigtes Weiter- oder Rückreiseticket muss in der Regel vorgelegt werdenReisedokumente Kinder/JugendlicheKinderreisepassJa, Gültigkeit mindestens sechs Monate bei EinreiseReisepassJa, Gültigkeit mindestens sechs Monate bei EinreiseVorläufiger ReisepassJa, Gültigkeit mindestens sechs Monate bei EinreisePersonalausweisNeinVorläufiger PersonalausweisNeinBereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)NeinNoch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)NeinWeitere AnmerkungenAlleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen.

Visum
Bei Aufenthalten in Thailand von einer Dauer bis zu 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein vor der Einreise zu beantragendes Visum erforderlich. Dies bezieht sich nur auf Einreisen auf dem Luftweg. Bei Einreise auf dem Landweg wird in der Regel nur ein Aufenthalt von 15 Tagen gestattet. Einreisen auf dem Luftweg sind in beliebiger Anzahl wiederholt möglich. Der Botschaft vorliegenden Informationen zufolge sollen Einreisen auf dem Landweg allerdings nur noch viermal nacheinander möglich sein.
Deutsche, die beabsichtigen, sich länger als 30 Tage in Thailand aufzuhalten, benötigen vor der Einreise ein von einer thailändischen Auslandsvertretung ausgestelltes Visum.
Für Aufenthalte bis zu 60 Tagen wird ein "Tourist Visa" benötigt. Ein non immigrant visa berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen. Touristen- und non immigrant visa werden in der Praxis um 30 Tage verlängert.

Wichtige Hinweise
Entgegen der Information einiger bekannter Reiseführer sollte eine Verlängerung des thailändischen Visums keinesfalls durch ein Reisebüro oder sonstige „Vermittler“ vorgenommen werden. Ein Visum kann und darf nur bei dem thailändischen Bureau of Immigration bzw. an den Grenzübergängen erneuert werden. Reisebüros etc. verkaufen hier in aller Regel Fälschungen, was bei der späteren Ausreise des Öfteren zu Verhaftungen nicht nur wegen ‘overstay’ sondern auch wegen gefälschter Visa führt.
Bei nicht rechtzeitiger Ausreise vor Ablauf der Gültigkeit des Visums (sog. "overstay") sind spätestens bei Ausreise Strafgebühren von 500.- Baht je Aufenthaltstag ohne Visum zu bezahlen, höchstens jedoch 20.000.- Baht, und es hat die sofortige Ausreise zu erfolgen. Können die Strafgebühren nicht entrichtet werden, erfolgt üblicherweise die gerichtliche Verurteilung zu einer Geldstrafe, die entweder bezahlt oder bei Nichtzahlung mit einem Tag Gefängnis für je 200.- Baht der Strafe abgesessen werden muss. Die Botschaft kann diese Gebühren auch bei mittellosen Personen keinesfalls übernehmen. Anschließend wird in der Regel Abschiebehaft bis zur tatsächlichen (zwangsweisen) Abschiebung ins Heimatland angeordnet. In diesen Fällen und bei „overstay“ von mehr als 40 Tagen können längere (bis zu einem Jahr befristete) Wiedereinreisesperren verhängt werden.
„Overstay“ ist in Thailand kein Kavaliersdelikt. Die thailändische Polizei kann eine Person, die ohne gültiges Visum in Thailand aufgegriffen wird, jederzeit verhaften und in Abschiebehaft nehmen.
Verbindliche Auskunft zu thailändischen Einreisebestimmungen kann generell nur von den thailändischen Behörden erteilt werden.
Näheres zu den Einreisebestimmungen kann bei der thailändischen Botschaft in Berlin erfragt werden und auch der Website www.immigration.go.th entnommen werden. Diese Website informiert auch über die Voraussetzungen für die Beantragung von Daueraufenthaltsgenehmigungen, Gebühren usw.
Auch wenn bei der Einreise in der Regel nur der beabsichtigte Aufenthaltsort angegeben werden muss, führen die thailändische Immigration in Zweifelsfällen (z.B. bei manchen Rucksackreisenden) Befragungen durch und fordern auch nähere Angaben oder sogar Nachweise über die beabsichtigte Unterkunft.

Besonderheiten bei der Ausreise
Seit dem 01.04.01 müssen alle Passagiere in Thailand vor dem Boarding von Flugzeugen ihre Identität nachweisen. Ist im Flugschein die Schreibweise des Namens nicht identisch mit der im Pass des Reisenden, wird u.U. der Zutritt zum Flugzeug verweigert und evtl. ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Diese Regelung gilt nicht für Transitpassagiere.

Alle Angaben vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch die thailändischen Behörden.


Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
körperbedeckende eher helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

verfasst am 30.03.2011 von Pressemitteilung Auswärtiges Amt.
http://www.kerner.de/thailand-reise--und-sicherheitshinweise_7480.html